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Ein Fallbeispiel: „Er war eigentlich immer die Stütze der Band. In letzter Zeit ist der Schlagzeuger aber irgendwie nicht mehr bei der Sache. Er kommt unvorbereitet zur Probe, kürzlich ist ein Streit zwischen ihm und dem Gitarristen total eskaliert. Unsere aktuelle CD-Produktion, in die wir schon eine Menge Geld investiert haben, steht auf der Kippe.“ Jeder kennt das, wenn’s mal in der Band kriselt. Was macht aber eine Jazzband, wenn die Konflikte unlösbar erscheinen? Wenn’s nicht mehr länger nur um Beziehungsprobleme, sondern ums eingespielte oder investierte Geld der Gruppe geht? Kurz, wenn es aus eigener Kraft nicht mehr weitergeht? Soll man vors Gericht ziehen oder einfach nur den Kürzeren? Es gibt noch etwas dazwischen: die Mediation: „Mediation ist ein vertrauliches Konfliktregelungsverfahren, bei dem streitende Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung anstreben. Dabei ziehen sie einen fachlich ausgebildeten neutralen Dritten ohne Entscheidungsbefugnis (Mediator/-in) heran“, so die Definition des Bundesministeriums der Justiz. Der Jazz kommt dadurch mit ins Spiel, weil es inzwischen auch Mediatoren gibt, die sich nicht nur auf den Kulturbereich im weiteren Sinne, sondern sogar auf Jazz im engeren Sinne spezialisiert haben. Die Rechtsanwälte Barbara Heinrich aus München und Peter Loock aus Karlsruhe gehören zu diesen Spezialisten. Erstmals vertraten sie auf der Jazzmesse jazz-ahead in Bremen den Verband MiMMA e.V. mit einem eigenen Stand. MiMMA heißt ausgeschrieben Mediation in the Media, Music & the Arts und wurde 2005 in München als überregionaler Fachverband für den Kultur- und Medienbereich gegründet. Dass unter dem schönen Schein der Kultur auch mancher Konfliktstoff brodelt, zeigte sich auf der jazzahead daran, dass der Beratungstisch am MiMMA-Stand immer besetzt war. Zum Interview mit der JazzZeitung war der Stuhl dann frei, und Rechtsanwältin Barbara Heinrich, die im Ehrenamt im Vorstand eines Münchener Kulturbetriebs tätig ist, erklärte: „Im Kulturbereich prallen verschiedene Organisationsformen und Arbeitsweisen aufeinander. Es gibt zwar ein hohes Kreativitätspotential, aber oft mangelnde strukturelle Fähigkeiten. So kommt es zu Konflikten zwischen Künstlern und Verwaltungskräften, Sponsoren mit wirtschaftlichen Interessen und rein künstlerisch agierenden Personen, Ehrenamt und Vereinswesen, Behörden und Freischaffenden, Stars und Helfern..., oft in internationalen Zusammenhängen, häufig unter finanziell angespannten Verhältnissen und dem Druck punktgenauer Leistung auf der Bühne, im Aufnahmestudio.“ Die Aufgabe des Mediators ist es, einen Prozess einzuleiten, der den beteiligten Parteien eine eigenverantwortliche Lösungsfindung ermöglicht. Peter Loock führt dazu aus: „Es gibt verschiedene Formen der Mediation wie die außergerichtliche (unabhängig von einem Gerichtsverfahren), die gerichtsnahe (während eines Gerichtsverfahrens außerhalb des Gerichts) und die gerichtsinterne (während des Gerichtsverfahrens innerhalb eines Gerichts vor einem anderen Richter). Bisherige Mediationserfahrungen zeigen, dass nicht nur nahezu 70 Prozent aller Verhandlungen mit einer Einigung (win-win-Situation) endeten, sondern auch in fast 40 Prozent der Einigungen Konfliktstoff mit geregelt wurde, der bis dahin überhaupt nicht Streitgegenstand war. Andreas Kolb Nähere Informationen unter www.mimma.de
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