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Wer in Zeitungen oder Zeitschriften in irgendeiner Form über den Jazz schreibt, der ist journalistisch tätig, auch wenn er dies (nur) nebenbei macht; ebenso auch derjenige, der Pressenotizen verfasst oder Texte für Booklets. Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung „Journalist“ und kein gültiges Berufsbild. Da ist es sehr nützlich, die „Einführung in den praktischen Journalismus“ von Walter von La Roche (EGON Verlag) genau zu lesen und den Inhalt zur Basis für die eigene Arbeit zu machen. Ein paar Grundsätze, die das Buch vermittelt:
Wer beispielsweise von den vielen, die in kleineren Tageszeitungen über den Jazz schreiben, kennt diese Regeln (und weitere) und wendet sie konsequent an? Auch über die zahlreichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für journalistisch Tätige (auch in Österreich und der Schweiz) gibt dieses sehr empfehlenswerte Buch Auskunft. Joe Viera |
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