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Jazzzeitung
2008/04 ::: seite 6-7
Stipendien, Fördermaßnahmen
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Auf der Jazzmesse „jazzahead! 2008“ fand unter anderem auch
ein Panel unter dem Thema „Netzwerke im Jazz: Stiftungen, Stipendien,
Austauschprogramme für junge Musiker“ statt. Zu Gast waren
Heike Grunewald (Dr. E.A. Langner Stiftung Hamburg), Bernd Hoffmann (Westdeutscher
Rundfunk), Sigi Busch (ehemals Jazzinstitut Berlin), Michael Schiefel
(Professor in Weimar und Gastkünstler des Goethe Instituts in den
USA), Hans Lüdemann (Pianist und Komponist) sowie der Leiter des
römischen Goethe Instituts, Uwe Reissig. Im Laufe dieses Gesprächs
wurde von Seiten der Diskutanten sowie der Zuhörer immer wieder
bemängelt, dass es kein praktikables Nachschlagewerk für Jazzstipendien
gibt. Spontan versprach Andreas Kolb, Moderator der Veranstaltung und
Chefredakteur der Jazzzeitung, diesem Thema Raum in der Zeitung zu geben.
Autorin Charlotte Schick erstellte in akribischer Kleinarbeit eine erste Übersicht,
die wir im Folgenden abdrucken. Die Redaktion hofft, damit jungen Musikerinnen
und Musikern für die Zeit während und vor allem nach dem Studium
ein Mittel an die Hand zu geben, das den Einstieg ins Profileben möglicherweise
etwas einfacher macht.
PS: Sollte Ihr Stipendium oder Ihre Fördermaßnahme nicht
aufgeführt sein, bitten wir Sie darum, uns zu informieren. Wir werden
Sie in Zukunft berücksichtigen.
Arbeitsstipendium Jazz der
Stadt Frankfurt am Main
Art der Förderung: Das Stipendium ist mit 5.500 Euro dotiert und
wird jährlich ausgeschrieben
Voraussetzung: Bewerben können sich Musikerinnen und Musiker aus
Frankfurt und Umgebung, die sich erkennbar den verschiedenen stilistischen
Formen des Jazz, einschließlich experimenteller Richtungen, zuordnen
lassen. Das Arbeitsstipendium Jazz kann für jegliche künstlerische
Weiterentwicklung auf diesem Gebiet beantragt werden. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Es können sich sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen bewerben.
Bewerber sollen in der Lage sein, ein Programm von mindestens 30 Minuten
live vor Publikum präsentieren zu können.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind eine musikalische Ausbildung
oder Qualifikationen mit Schwerpunkt Jazz und der Nachweis einer entsprechenden
Praxis.
Kontakt: Kulturamt Frankfurt am Main, Brückenstraße 3–7,
60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/212 368 38. Fax: 069/212 378 59, info.amt41@stadt-frankfurt.de,
http://www.kultur.frankfurt.de
Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus „Lukas“, Ahrenshoop
Art der Förderung: 1- bis 3-monatige Aufenthalts-,
Austausch- und Projektstipendien
Voraussetzung: Für Künstlerinnen und Künstler aus der Bundesrepublik
Deutschland und den Ostseeanrainerstaaten.
Kontakt: Künstlerhaus „Lukas“, Dorfstr. 35, 18374 Ahrenshoop,
Tel. 038220/6940 Fax: 038220/69414, post@kuenstlerhaus-lukas.de, http://www.kuenstlerhaus-lukas.de
Austauschprogramm für deutsche Studierende für ein Studium
in den USA
Art der Förderung: Undergraduate- und Graduate-Stipendien (zum Teil
in Verbindung mit Teaching Assistantships) an ausgewählten Universitäten
in den USA
Voraussetzung: Bewerben können sich Musiker, die ledig und nicht älter
als fünfundzwanzig Jahre sind. Wohnsitz muss in Deutschland sein
und der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zwei Semester
Studium an einer deutschen Hochschule, das heißt vier Semester
bei Antritt des Stipendiums studiert haben. Zudem benötigt der Bewerber
drei schriftliche Empfehlungen, davon zwei von Hochschulprofessoren.
Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.
Kontakt: Verband der Deutsch-Amerikanischen Clubs e.V., Geschäftsstelle
der Auslandsgesellschaften, An der Stadtmünze 4+5, 99084 Erfurt,
Tel. 0361/655 1667, Fax 0361/655 1668,
http://www.vdac.de/vdac/index.php?option= com_content&task=view&id=53&Itemid=133
Bandpool der Popakademie
Art der Förderung: Unterstützung von jungen Bands für
die Dauer von 18 Monaten durch ein professionelles Coaching-Programm
im künstlerischen, kaufmännischen und rechtlichen Bereich sowie
Aufbau von Kontakten der ausgewählten Bands zur Musikbranche.
Voraussetzung: Offen für Bands aller Stilrichtungen aus Deutschland.
Kontakt: Popakademie Baden-Württemberg GmbH, Hafenstr.
33, 68159 Mannheim, Tel. 0621/533 972-00, Fax 0621/533 972-99, infol@popakademie.de,
http://www.popakademie.de, http://www.bandpool.de
Frankreich-Stipendium des Deutsch-Französischen Kulturrates
Art der Förderung: Jährliche Vergabe eines Stipendiums in Form
von 782 Euro monatlich für einen Arbeitsaufenthalt in Frankreich
von maximal 6 Monaten.
Voraussetzung: Der Bewerber darf das Höchstalter von 30 Jahren nicht überschreiten
und muss eine abgeschlossene Ausbildung haben.
Kontakt: Deutsch-Französischer Kulturrat, Deutsches Sekretariat,
Am Ludwigsplatz 7, 66117 Saarbrücken, Postfach 102431, 66024 Saarbrücken,
Tel. 0681/501 1226, Fax 0681/501 1269, sb@dfkr.org, http://www.dfkr.org
Horst und Gretl Will Stipendium für Jazz/Improvisierte Musik
Art der Förderung: Vergabe eines Stipendiums in Höhe von 10.000
Euro
Voraussetzung: Die Förderung richtet sich an in Köln lebende
Musiker bis zum Alter von 30 Jahren.
Kontakt: Horst und Gretl Will Stipendium für Jazz/Improvisierte
Musik, Kulturamt der Stadt Köln, Richartzstr. 2–4, 50667 Köln,
Tel. 0221/221-23481, Fax 0221/221-24953, gerd.winkler@stadt-koeln.de,
http://www.stadt-koeln.de
Internationales Atelierprogramm der Stiftung Starke.
Artist-in-residence-Programm
Art der Förderung: Vergabe von Stipendien für einen 3- bis
12-monatigen Aufenthalt im Berliner Löwenpalais, Veranstaltung von
Konzerten, Vermittlung von Künstlern.
Voraussetzung: International offen für Komponisten bis zum Alter
von 35 Jahren.
Kontakt: Stiftung Starke, Koenigsallee 30–32, 14193 Berlin-Grunewald,
Tel. 030/825 7685, Fax 030/825 8734, info@stiftungstarke.de, http://www.stiftungstarke.de
Jazz-Stipendien der Dr. E. A. Langner-Stiftung
Art der Förderung: Jährliche Vergabe von drei Stipendien in
Höhe von 5.000 Euro
Voraussetzung: Die Bewerber müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt
in Hamburg haben und sollten eine musikalische Ausbildung bzw. Qualifikation
mit Schwerpunkt Jazz haben. Altersgrenze: 30 Jahre. Die Arbeitsstipendien
werden für konkrete musikalische Projekte im Rahmen der künstlerischen
Weiterentwicklung erteilt. Dazu gehören die Erarbeitung eigener
Kompositionen und Arrangements, die Produktion von Tonträgern und
Weiterbildungsvorhaben (Studienaufenthalte) im Ausland.
Kontakt: Dr. E. A. Langner-Stiftung, Stichwort: „Jazz-Stipendien“,
Rondeel 29, 22301 Hamburg, Tel. 040/278 806 22, Fax 040/278 808 22, info@dr-langner-stiftung.org,
http://www.dr-langner-stiftung.org
Künstlerwohnung im Baldreit
Art der Förderung: Förderung von Schriftstellern, Bildenden
Künstlern und Komponisten durch Überlassung einer Wohnung (mietfrei)
für die Dauer von einem Jahr in Baden-Baden; Gewährung eines
Beitrags zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 760 Euro monatlich
(zuzüglich eines Nebenkostenzuschusses in Höhe von 60 Euro
monatlich).
Voraussetzung: keine
Kontakt: Künstlerwohnung im Baldreit, Stadtverwaltung Baden-Baden,
Schul-, Kultur- und Sportamt, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, Tel. 07221/93-2308,
Fax 07221/93-2306, petra.heuber-saenger@baden-baden.de, sksa@baden-baden.de,
http://www.baden-baden.de
Leipziger Jazz-Nachwuchsstipendium
Art der Förderung: Die Stadt Leipzig vergibt ein Stipendium in Höhe
von 6.500 Euro, das von der Marion Ermer Stiftung zur Verfügung
gestellt wird.
Voraussetzung: Bewerben können sich Musiker und Musikerinnen sowie
Ensembles, die auf dem Gebiet des Jazz tätig sind und eine besondere
künstlerische Entwicklung erwarten lassen, zum Zeitpunkt der Bewerbung
nicht älter als 30 Jahre sind und ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk
Leipzig haben. Das Stipendium soll ein vom Antragsteller konkret zu benennendes
jazzmusikalisches Projekt unterstützen, auf das die Jury, die über
die Bewerbung befindet, besonderen Wert legt.
Kontakt: Kulturamt der Stadt Leipzig, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring
4–6, 04109 Leipzig, Tel. 0341/123-4259, http://www.leipzig.de/de/buerger/kultur/musik/
Musikstipendien der Landeshauptstadt München
Art der Förderung: Jährlich drei mit jeweils 6.000 Euro dotierte
Stipendien für Musik sowie der Leonhard und Ida Wolf-Gedächtnispreis
für Musik, dotiert mit rund 3.000 Euro (abhängig vom Zinsertrag)
Voraussetzung: Mit den Stipendien sollen konkrete, besonders anspruchsvolle
musikalische Arbeitsvorhaben in den Bereichen Komposition, Programmerarbeitung
oder berufliche Fortbildung außerhalb Münchens (zum Beispiel
durch ein gemeinsames Projekt mit ausländischen Musikerinnen und
Musikern oder einer Hospitanz/Assistenz bei einer bekannten, erfahrenen
auswärtigen Musikerpersönlichkeit) unterstützt werden.
Die Stipendien können für Einzel- als auch Ensembleleistungen
in allen Musikgattungen und -bereichen vergeben werden, allerdings mit
besonderer Berücksichtigung der zeitgenössischen Erscheinungsformen.
Gefördert werden sollen vorwiegend jüngere, noch nicht etablierte
Künstlerinnen und Künstler beziehungsweise Ensembles. Die Stipendienvergabe
für Projekte im Rahmen eines Studiums oder für unterrichtsbegleitende
Projekte ist dabei ausgeschlossen. Für Bewerber mit Wohnsitz innerhalb
des S-Bahnbereichs München.
Kontakt: Kulturreferat der Landeshauptstadt München, Abteilung Förderung,
Burgstr. 4, 80313 München, Tel. 089/233-24383, Fax 089/233-21563,
kultur.foerderung@muenchen.de, http://www.muenchen.de/kulturfoerderung
Musikpreis des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen
Art der Förderung: Vergabe von Förderpreisen (Auftrittsmöglichkeiten,
Produktion eines Tonträgers, Anschaffung eines Musikinstruments
oder Stipendien). Verleihung auch an renommierte Künstler oder Persönlichkeiten
des deutschen Musiklebens möglich, die den Verwendungszweck des
Preisgeldes bestimmen.
Voraussetzung: Eigenwerbung nicht möglich.
Kontakt: Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD), Brienner
Str. 26, 80333 München, Tel. 089/286 283 79, Fax 089/286 282 10,
info@vdkd.de, http://www.vdkd.de
popUP NRW
Art der Förderung: 2-stufiges, an verschiedenen Orten durchgeführtes
Förderprogramm mit Live-Auftritten und Qualifizierungsphasen im
Zeitraum von einem Jahr. In der 1. Förderstufe durchlaufen die Teilnehmer
ein zentrales Workshop- und Beratungsangebot; die 2. Förderstufe
sieht für drei bis fünf ausgewählte Bands die Teilnahme
an einer „MasterClass” mit Bandbetreuung, Workshopreihen
(auch zu rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten) und Auftritte vor.
Aufnahme in ein landesweites Auftrittsnetzwerk zur Vermittlung der Musiker
an Clubs in NRW.
Voraussetzung: Offen für Einzelinterpreten oder Bands aller Stilrichtungen
der Rock- und Popmusik aus NRW.
Kontakt: popUP NRW, Förderprogramm für Popularmusik, NRW KULTURsekretariat
(Wuppertal), Friedrich-Engels-Allee 85, 42285 Wuppertal, Tel. 0202/563-6803,
Fax 0202/ 899 119, info@nrw-kultur.de, http://www.nrw-kultur.de
Stipendium Jazz
Art der Förderung: Förderung personengebundener, zeitlich begrenzter
musikalischer Vorhaben, die der künstlerischen Vervollkommnung dienen.
Die Höhe des Stipendiums wird individuell und nach Bedarf der Antragsteller
bemessen.
Voraussetzung: Für Musikerinnen und Musiker aus dem Bereich Jazz
mit Hauptwohnsitz in Berlin, die den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit
in Berlin haben und die bereits durch besonders kreative Leistungen hervorgetreten
sind.
Kontakt: Stipendium Jazz, Senatsverwaltung f. Wissenschaft, Forschung
u. Kultur, Referat K E, Brunnenstr. 188-190, 10119 Berlin, Tel. 030/902
28-755, Fax 030/902 28-457, sandhop@senwfk.verwalt-berlin.de, http://www.kultur.berlin.de
Studienaufenthalt in England
Art der Förderung: Zuschuss für einen Studienaufenthalt in
England von maximal 3.000 Euro plus eventuellen Reisekostenzuschuss.
Voraussetzung: Die Förderung richtet sich an deutsche und britische
Staatsangehörige bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, die im jeweils
anderen Land studieren wollen. Bedürftige Studierende und ungewöhnliche
Fachrichtungen bevorzugt.
Kontakt: nach Möglichkeit nur Online-Bewerbungen mit eingescanntem
Foto an foundation@bccg.de, British Chamber of Commerce in Germany Foundation
(BCCG-Stiftung), Französische Straße 48, 10117 Berlin, Tel.
030/206 7080, Fax 030/206 708 29, foundation@bccg.de, http://www.britcham.de
Studienstipendien der Oscar und Vera Ritter-Stiftung
Art der Förderung: Im Rahmen der personellen Förderung von
hochbegabten Musikern und Komponisten vergibt die Oscar und Vera Ritter-Stiftung
Stipendien an besonders qualifizierte Nachwuchskünstlerinnen und
-künstler.
Voraussetzung: Bewerber müssen an deutschen staatlichen Musikhochschulen
eingeschrieben sein, dem Antrag muss ein Gutachten des Professors über
die überdurchschnittliche Begabung des Bewerbers beiliegen, es muss
ein Nachweis der Bedürftigkeit der Antragsteller vorliegen und der
Bewerber muss bereits erfolgreich an international anerkannten Wettbewerben
teilgenommen haben.
Kontakt: Oscar und Vera Ritter-Stiftung, Der Vorstand, Bundesstraße
4, 20146 Hamburg, Tel. 040/414 013 23, Fax 040/414 013 30, info@ritter-stiftung.de,
http://www.ritter-stiftung.de
Studioprojekt Jazz
Art der Förderung: Für die Übernahme der Miete eines Tonstudios
(einschließlich Toningenieur und Material) stehen Fördermittel
in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zur Verfügung.
Voraussetzung: Für in Berlin lebende und arbeitende Jazzgruppen
und Jazzmusiker (Solisten), die einen professionellen Arbeitsanspruch
haben und ein eigenständiges musikalisches Konzept vorweisen können.
Kontakt: Studioprojekt Jazz, Senatskanzlei Berlin, Abteilung V: Kulturelle
Angelegenheiten, Referat VE, Brunnenstr. 188–190, 10119 Berlin,
Tel. 030/902 28-755, Fax 030/902 28-457, sandhop@senwfk.verwalt-berlin.de,
http://www.kultur.berlin.de
UNESCO-Aschberg-Stipendien
Art der Förderung: Stipendien werden für mehrmonatige Studienaufenthalte
an Hochschulen und Kulturinstitutionen in 26 Ländern vergeben.
Voraussetzung: Altersgrenze variierend, jährlich im Herbst neue
Ausschreibung auf der Homepage der UNESCO.
Kontakt: Deutsche UNESCO-Kommission, Colmantstr. 15, 53115 Bonn, Tel.
0228/604 97-0, Fax 0228/604 97-30, sekretariat@unesco.de, http://www.unesco.org/culture/aschberg
Villa Aurora Stipendien, Artists in Residence
Stipendiatenprogramm
Art der Förderung: Stipendien für einen dreimonatigen Aufenthalt
in der Villa Aurora in Los Angeles, USA, mit der Möglichkeit zu
produktiver künstlerischer Tätigkeit und zu Kontakten mit Kollegen
und kulturellen Institutionen. Höhe des Stipendiums: monatlich 1.800
Euro, zusätzlich Unterkunft und Erstattung der Flugkosten.
Voraussetzung: Für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
bis zum Alter von 40 Jahren mit Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland,
die bereits mit eigenen Werken an die Öffentlichkeit getreten sind.
Kontakt: Kreis der Freunde und Förderer der Villa Aurora e.V., Jägerstr.
23, 10117 Berlin, Tel. 030/206 236 40, Fax 030/206 236 41, infoberlin@villa-aurora.org,
http://www.villa-aurora.org
Yamaha-Stipendien-Wettbewerb
Art der Förderung: Vergabe von Stipendien in Höhe von 2.000
Pfund Sterling.
Voraussetzung: International offen für Musikstudierende bis zum
Alter von 25 Jahren mit Hauptfach in den jeweils ausgeschriebenen Fachrichtungen.
Einreichung einer Tonbandkassette zur Vorauswahl der Bewerber.
Kontakt: Yamaha Music Foundation of Europe, Administration Office, Siemensstr.
22–34, 25462 Rellingen, Tel. 04101/303 888, Fax 04101/303 869,
barbara_breiter@gmx.yamaha.com, http://www.yamaha-europe.com
Stipendien/Kulturförderung der Länder:
Musikstipendien des Landes Baden-Württemberg
Art der Förderung: Jährliche Vergabe von Stipendien in den
Bereichen Bildende Kunst, Video, Darstellende Kunst, Literatur und Musik
(Komposition, Interpretation). Im Bereich Musik Stipendien in Höhe
von 5.000, 7.000 oder 10.000 Euro sowie Möglichkeit eines Zuschusses
zu einem Projekt.
Voraussetzung: Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35
Jahren. Die Künstler müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg
haben oder hier geboren sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist
nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über eine Förderung
wird ausschließlich die Begabung des Bewerbers berücksichtigt.
Kontakt: Kunststiftung Baden-Württemberg, Gerokstraße 37,
70184 Stuttgart, Tel. 0711/236 47 20, Fax 0711/236 10 49, info@kunststiftung.de,
http://www.kunststiftung.de
Stiftung Bayerischer Musikfonds
Art der Förderung: Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
Gewährung von Druckkostenzuschüssen und Zuschüssen für
Konzerte, Förderung des internationalen Austauschs von Musikern
und Musikensembles, Schaffung eines Musikinstrumentenpools und Förderung
der Anschaffung von Instrumenten für junge, besonders begabte und
bedürftige Künstler, Förderung besonderer Aktivitäten
im Bereich der Musikpflege, für die anderweitige Fördermittel
nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Kontakt: Stiftung Bayerischer Musikfonds, Salvatorstr. 2, 80333 München,
Tel. 089/2186-2467, Fax 089/2186-3467, http://www.stmwfk.bayern.de
Stipendien des Landes Brandenburg
Art der Förderung: Gefördert werden internationale Projekte
wie Austauschkonzerte, Konzertreisen, Gastspiele, Auslandsstipendien
(Schwerpunkt bilden Projekte in der deutsch-polnischen Grenzregion, sofern
polnische und andere osteuropäische Künstler mitwirken) sowie
Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf und Arbeitsstipendien.
Voraussetzung: Arbeitsstipendien werden an Künstlerinnen und Künstler
vergeben, die ihren ständigen Wohnsitz oder ihren Schaffensschwerpunkt
im Land Brandenburg haben.
Kontakt: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Referat
35, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, Tel. 0331/866 49 99, Fax 0331/866
49 98,
http://www.mwfk.brandenburg.de
Stipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Art der Förderung: Arbeits-, Aufenthalts- und Reisestipendien in
den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik. Durch die vergebenen
Stipendien soll es den Künstlerinnen und Künstlern möglich
sein, sich für einen begrenzten Zeitraum intensiv ihrer künstlerischen
Arbeit zu widmen. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiaten über
die Ergebnisse ihrer Arbeit.
Voraussetzung: Die Förderung richtet sich an Künstlerinnen
und Künstler in Mecklenburg-Vorpommern.
Kontakt: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern,
Abteilung 4, Referat 440, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, Tel.
0385/588 7441, h.diakiw@bm.mv-regierung.de, http://www.regierung-mv.de
Stipendien des Landes Niedersachsen
Art der Förderung: Jahres- und Arbeitsstipendium für Künstler
in den Bereichen Bildende Kunst, Literatur und Musik. Im Rahmen der jährlich
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Arbeitsstipendien
bis zu einer Höhe von 3.000 Euro sowie ein Jahresstipendium bis
zu einer Höhe von 12.000 Euro vergeben. Mitfinanzierung musikalischer
Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Voraussetzung: Für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler
mit ständigem Wohnsitz im Land Niedersachsen, die seit mindestens
2 Jahren über eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung
verfügen und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Kontakt: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und
Kultur, Leibnizufer 9, 30169 Hannover, Tel. 0511/120-0, Fax 0511/120-2805,
poststelle@mwk.nieder sachsen.de,
http://www.mwk.niedersachsen.de
Förderpreis des Landes
Nordrhein-Westfalen
Art der Förderung: Förderung herausragender Begabungen in den
Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik (Komponisten, Dirigenten, Solisten),
Darstellende Kunst (Schauspieler, Sänger, Tänzer), Architektur/Design,
Film und Medienkunst. In jeder Sparte jährliche Vergabe von in der
Regel 2 Einzelpreisen zu je 5.000 Euro, für Künstlergruppen
bis zu 15.000 Euro.
Voraussetzung: Für Künstlerinnen und Künstler (in der
Regel bis 35 Jahre), die durch Geburt, Wohnsitz oder künstlerisches
Schaffen mit dem Land NRW verbunden sind.
Kontakt: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall
25, 40219 Düsseldorf, Tel. 0211/837-14 23, Fax 0211/837-15 64, Claudia.Liethen@stk.nrw.
de, http://www.kultur.nrw.de
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Art der Förderung: Förderung von Komponistinnen und Komponisten
aller Altersgruppen durch Vergabe von Arbeitsstipendien in Höhe
von monatlich 1.100 Euro für die Dauer von 3 oder 6 Monaten.
Voraussetzung: Für Komponistinnen und Komponisten aller Altersgruppen
mit Wohnsitz in Sachsen.
Kontakt: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, Karl-Liebknecht-Str.
56, 01109 Dresden, Tel. 0351/8848-00, Fax 0351/8848-016, kulturstiftung@kss.mwk.
sachsen.de, http://www.kulturstiftung.sachsen.de
Stipendien/Kulturförderung des Bundes:
Deutsche Akademie Rom Villa Massimo, Casa Baldi und Villa Serpentara
in Olevano
Art der Förderung: Förderung besonders begabter und geeigneter
junger Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Bildende Kunst,
Architektur, Literatur und Komposition durch Ermöglichung eines
12-monatigen Studienaufenthalts in der Villa Massimo in Rom. Freie Unterkunft
in einer familiengerechten Atelier/Studio-Wohnung sowie Barstipendium
in Höhe von monatlich 2.500 Euro. Die Auswahl erfolgt jährlich
durch eine vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) berufene Jury bei der Kulturstiftung der Länder.
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung und öffentliche Anerkennung
als Künstler, deutsche Staatsangehörigkeit oder seit 5 Jahren
erster Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Deutschland, Grundkenntnisse
der italienischen Sprache.
Kontakt: Die Bewerbung ist zu richten an die für Kunstförderung
zuständige Behörde des Bundeslands, in dem der Bewerber seinen
1. Wohnsitz hat. Informationen: Deutsche Akademie Rom Villa Massimo,
info@villamassimo.de, http://www.villamassimo.de
Cité Internationale des Arts in Paris
Art der Förderung: Vergabe eines 6-monatigen Studienaufenthalts
zur Förderung der weiteren Entwicklung von jüngeren hochbegabten
Künstlerinnen und Künstlern der Sparten Architektur, Bildende
Kunst und Musik (Komponisten und Interpreten). Unterkunft in einem der
Studios der Cité Internationale sowie Barstipendium (monatlich
1.500 Euro).
Voraussetzung: Abgeschlossene künstlerische Ausbildung.
Kontakt: Bewerbungen an die für Kunstförderung zuständige
Behörde des Landes in der Bundesrepublik Deutschland, in dem der
Bewerber den 1. Wohnsitz hat. Der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM), Referat K 24, Graurheindorfer Str. 198, 53117
Bonn, Tel. 0228/996 81-38 37, Fax 0228/996 81 38 21, poststelle@bkm.bmi.bund.de,
http://www.kulturstaatsminister.de
Auslandsmusikarbeit mit Chören, Amateur-, Jugend- und Nachwuchs-ensembles,
Goethe-Institut
Art der Förderung: Unterstützung und Organisation von Gastspielreisen
und Austauschvorhaben sowie Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben
im Ausland.
Voraussetzung: Anträge auf Förderung von Gastspielreisen und
Austauschprojekten können jederzeit gestellt werden. Die Antragstellung
sollte im Regelfall mindestens 6 Monate vor Beginn eines Projektes erfolgen.
Kontakt: Goethe-Institut, Bereich “Laienmusizieren und Förderung
des musikalischen Nachwuchses”, Weberstr. 59a, 53113 Bonn, Tel.
0228/422 830, Fax 0228/422 8322, musik2@goethe.de, http://www.goethe.de
Stipendien des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes DAAD
Stipendium: EU-Programm SOKRATES
Art der Förderung: Gewährung von Zuschüssen an Studierende
zur Durchführung von 3- bis 12-monatigen Studienaufenthalten an
einer ausländischen Gasthochschule.
Voraussetzung: Das Erasmus-Programm ist für alle Hochschularten
offen.
Kontakt: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Gruppe 33, Kennedyallee
50, 53175 Bonn, Tel. 0228/882-277, Fax 0228/882-555, erasmus@daad.de,
eu.daad.de
Stipendium: Fachkursstipendium Musik im europäischen Ausland
Art der Förderung: Einmalzahlung für Teilnahme an einem Musik-Kurs
einer Universität (oder ähnlichem) im europäischen Ausland,
Laufzeit 1-6 Wochen im Sommer. Bei einer angemessenen Selbstbeteiligung
dient das Stipendium zur Deckung der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden
zusätzlichen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Des Weiteren
decken die Stipendien Kursgebühren bis maximal 650 Euro ab.
Voraussetzung: Bewerber muss mindestens 3 Fachsemester an einer staatlichen
Musikhochschule absolviert haben, er muss sich selbst um Aufnahme in
dem gewählten Musikkurs bemühen.
Kontakt: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Referat 224,
Kennedyallee 50, 53175 Bonn, Tel. 0228/882-0, Fax 0228/882-444, postmaster@daad.de,
http://www.daad.de
Stipendium: Fulbright-Stipendium, deutsches Programm
Art der Förderung: Jährliche Gewährung von Voll- und Teilstipendien
für deutsche Studierende und Graduierte aller Fachrichtungen an
Universitäten, Fachhochschulen, Musik- und Kunsthochschulen sowie
von Reisestipendien im Rahmen von Partnerschaften oder fremdfinanzierten
Studienaufenthalten in die USA.
Voraussetzung: Im Rahmen des Deutschen Programms können sich Studierende
und Graduierte mit deutscher Staatsangehörigkeit bewerben (Studierende über
eine deutsche Hochschule, Graduierte über das Sekretariat der Kommission).
Höchstalter 35 Jahre. Studium von mindestens 5 Semestern zum Zeitpunkt
der Abreise.
Kontakt: Fulbright-Kommission, Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin,
Tel. 030/284 443-0, Fax 030/284 443-42, gpu@fulbright.de, http://www.fulbright.de
Stipendium: Jahresstipendien zur künstlerischen Weiterbildung für
Studierende
Art der Förderung: Jährliche Vergabe von Stipendien an Studierende
deutscher Musikhochschulen für ein Studienjahr im Ausland. Die Höhe
des Stipendiums richtet sich nach dem jeweiligen Gastland
Voraussetzung: Für Studierende an staatlichen Musikhochschulen mit
bestandener Zwischenprüfung beziehungsweise mindestens 5 Fachsemestern,
die in Kontakt mit dem künftigen Lehrer an der Hochschule im Ausland
stehen und über Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen.
Auswahl durch eine Kommission, unter anderem aufgrund eines Vorspiels
und/oder eingereichter Aufnahmen.
Kontakt: Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V., Kennedyallee 50,
53175 Bonn, Tel. 0228/882-0, Fax 0228/882-444, postmaster@daad.de, http://www.daad.de
Auswahl weiterer Stipendien des DAAD:
Europäisches Exzellenz-Programm (EEP): Teilstipendien für ausgesuchte
Spitzen-Studienangebote an einzelnen europäischen Hochschulen
–
Free-Mover-Programm: gering dotierte Teilstipendien zu ERASMUS-Konditionen
für die Fälle, in denen Hochschulen im jeweiligen Fach kein
ERASMUS-Programm oder jedenfalls nicht mit der gewünschten Ziel-Hochschule
anbieten
–
Go East: Initiative, um mehr deutsche Studierende und Graduierte für
einen Studienaufenthalt in Osteuropa, Südosteuropa und den Ländern
der GUS zu gewinnen
–
Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP)
Projektbezogener Personenaustausch: hier werden Personen gefördert,
die an einem bestimmten Vorhaben mit internationaler Ausrichtung beteiligt
sind. Reine Ausbildungsvorhaben werden nicht gefördert.
Begabtenförderungswerke
Studienstiftung des deutschen Volkes, http://www.studienstiftung.de/foerderung.html
Cusanuswerk – Bischöfliche Studienförderung, http://www.cusanuswerk.de
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst, http://www.evstudienwerk.de
Hans-Böckler-Stiftung, http://www.boeckler.de
Stiftung der Deutschen Wirtschaft – Studienförderwerk Klaus
Murmann, http://www.sdw.org
Konrad-Adenauer-Stiftung, http://www.kas.de/wf/de/42.8/
Heinrich-Böll-Stiftung, http://www.boell.de/stipendien/stipendien.html
Friedrich-Ebert-Stiftung, http://www.fes.de/sets/s_stuf.htm
Rosa-Luxemburg-Stiftung, http://www.rosalux.de/cms/index.php?aktuell
Friedrich-Naumann-Stiftung, http://www.fnst-freiheit.org/webcom/show_article.php/_c-1565/_nr-1/_lkm-583/i.html
Hanns-Seidel-Stiftung, http://www.hss.de/studienfoerderung.shtml
Zusammenstellung:
Charlotte Schick
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