Anzeige

Startseite der Jazzzeitung

Anzeige

Startseite der JazzzeitungZum Archiv der Jazzzeitung (Datenbanken und pdf)Zur Rezensionsdatenbank der JazzzeitungZur Link-Datenbank der JazzzeitungClubs & Initiativen Die Jazzzeitung abonnierenWie kann ich Kontakt zur Jazzzeitung aufnehmen
 
 2001/06

 seite 12
 jazz heute

 

Inhaltsverzeichnis Jazzzeitung 06/2001


Inhalt 2001/06

standards
Editorial
News
Fortbildung
no chaser Jazz für Amerika
Glossar: Tailgate

berichte
New Orleans Music Festival Wendelstein 2001
Ein Jahr Jason
32. Internationale Jazzwoche Burghausen

kurz aber wichtig
Münchner und Freiburger Jazzchor gemeinsam in Augsburg
Jazz am Tegernsee

jazz heute
Break (von Joe Viera)
Mehr Kulturaustausch
Deutscher Kulturrat will Reform der Ausländersteuer

portrait
Sardiniens Star
Paolo Fresu mit Musik fürs Kino
Prominenter Fan
Dianne Reeves ehrt Sarah Vaughan
Hardcore Jazz
Helge Schneider und seine neue CD

play back.
Meisterwerk
Charles Mingus’ „Tijuana Moods“

education
Grundlagen der Improvisation
Die Neue Jazz School München
Fortbildung

dossier
Women in Jazz
Fotos von Ssirus W. Pakzad

medien/service
TDK mit einer neuen Reihe von Jazz-Konzerten auf DVD
Charts
Link-Tipps
Rezensionen 2001/06
Service-Pack 2001/06 als pdf-Datei (kurz, aber wichtig; Clubadressen, Kalender, Jazz in Radio & TV, Jazz in Bayern und anderswo (527 kb))

 

Mehr Kulturaustausch

Deutscher Kulturrat will Reform der Ausländersteuer

Seit der Anhebung des Satzes der beschränkten Steuerpflicht für ausländische Künstlerinnen und Künstler, der so genannten Ausländersteuer, von 15 auf 25 Prozent im Jahr 1996 ist ein kontinuierlicher Rückgang des Künstleraustausches festzustellen. Weniger ausländische Künstler treten in Deutschland auf und im Gegenzug werden weniger deutsche Künstler in das Ausland eingeladen. Auf Dauer entsteht so ein kaum wieder gutzumachender Schaden im kulturellen Leben – insbesondere im Bereich der international geprägten Jazzmusik.

Der Deutsche Kulturrat (DKR) hat deshalb einen Vorschlag erarbeitet, der gerade den ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, die ein kleines Honorar erhalten, Erleichterungen bieten soll. Heute ist es oft so, dass Künstler aus dem Ausland bei ihren Auftritten wie Großverdiener vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. 50 Prozent der Gesamteinkünfte der ausländischen Künstler, das heißt die Summe aus der Gage, den Reisekosten, den Hotelkosten, den Transportkosten und Ähnliches werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Die Steuer muss der Veranstalter in Deutschland an das Finanzamt abführen. Besonders die kleinen Veranstalter sind nicht in der Lage, die Honorare für Gastkünstler so zu erhöhen, dass sie trotz dieser Übermaßbesteuerung noch eine ausreichende Gage erhalten können. Gerade der Kulturaustausch auf der lokalen Ebene leidet darunter, dass viele Künstler es sich schlichtweg nicht mehr leisten können, in Deutschland aufzutreten, weil die Gagen zu niedrig sind.

Nun zeichnet sich aber in der Bundesregierung und auch im Deutschen Bundestag Bewegung in dieser Frage ab. Das Bundeskabinett beschloss bereits Anfang dieses Jahres den pauschalen Steuersatz für ausländische Künstlerinnen und Künstler zum 1. Januar 2003 von 25 auf 20 Prozent abzusenken. Die mit der Steuerreform beschlossene Absenkung des Spitzensteuersatzes zum Jahr 2003 findet damit auch bei vorübergehend in Deutschland tätigen ausländischen Künstlerinnen und Künstlern Anwendung.

Da der Deutsche Kulturrat weiterhin Handlungsbedarf sieht, hat er ein Modell entwickelt, wie auf unbürokratische Weise gerade noch nicht so bekannten ausländischen Künstlern ein Auftritt in Deutschland erleichtert werden kann.

Nach dem Modell des DKR:

wird auch für vorübergehend in Deutschland tätige ausländische Künstler ein jährlicher Freibetrag (derzeit bei 14.040 Mark/Jahr) in Höhe des steuerfreien Existenzminimums eingeführt,
sollte bei der Berechnung des Gewinns das bisherige Modell der pauschalen Gewinnermittlung beibehalten bleiben, das heißt weiterhin angenommen werden, dass von den erzielten Einnahmen 50 Prozent an Gewinn verbleiben,
sollte die Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent aus der Bemessungsgrundlage herausgerechnet werden.

Um eine möglichst einfache Handhabung der Besteuerung vorübergehend in Deutschland tätiger ausländischer Künstler zu ermöglichen, schlägt der DKR folgendes Verfahren vor:

ausländische Künstler, die in Deutschland vorübergehend tätig sind, erhalten vom Bundesamt für Finanzen ein personifiziertes Künstlerfreibetrags-Scheckheft,
das Künstlerfreibetragsscheckheft enthält Schecks in unterschiedlich großer Stückelung, die insgesamt eine Summe in Höhe des Freibetrags ergeben,
pro Veranstaltung können Künstler Schecks aus dem Künstlerfreibetrags-Scheckheft dem Veranstalter übergeben,
solang die Jahreseinnahmen der ausländischen Künstler unterhalb des Freibetrags verbleiben, fällt keine Pauschalsteuer an,
steigen die Einnahmen über den Freibetrag, setzt die reguläre Pauschalbesteuerung ein.

Dieses Modell würde für selbstständige ausländische Künstler und unselbstständige ausländische Künstler, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, gleichermaßen gelten. Die praktische Durchführung der Besteuerung vorübergehend in Deutschland tätiger ausländischer Künstlerinnen und Künstler sollte weiterhin beim Bundesamt der Finanzen verbleiben.

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
aus: neue musikzeitung 4/01

 

| home | aktuell | archiv | links | rezensionen | abonnement | kontakt | impressum
© alle texte sind urheberrechtlich geschützt / alle rechte vorbehalten / Technik: Martin Hufner