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Seit der Anhebung des Satzes der beschränkten Steuerpflicht für ausländische Künstlerinnen und Künstler, der so genannten Ausländersteuer, von 15 auf 25 Prozent im Jahr 1996 ist ein kontinuierlicher Rückgang des Künstleraustausches festzustellen. Weniger ausländische Künstler treten in Deutschland auf und im Gegenzug werden weniger deutsche Künstler in das Ausland eingeladen. Auf Dauer entsteht so ein kaum wieder gutzumachender Schaden im kulturellen Leben insbesondere im Bereich der international geprägten Jazzmusik. Der Deutsche Kulturrat (DKR) hat deshalb einen Vorschlag erarbeitet, der gerade den ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, die ein kleines Honorar erhalten, Erleichterungen bieten soll. Heute ist es oft so, dass Künstler aus dem Ausland bei ihren Auftritten wie Großverdiener vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. 50 Prozent der Gesamteinkünfte der ausländischen Künstler, das heißt die Summe aus der Gage, den Reisekosten, den Hotelkosten, den Transportkosten und Ähnliches werden pauschal mit 25 Prozent besteuert. Die Steuer muss der Veranstalter in Deutschland an das Finanzamt abführen. Besonders die kleinen Veranstalter sind nicht in der Lage, die Honorare für Gastkünstler so zu erhöhen, dass sie trotz dieser Übermaßbesteuerung noch eine ausreichende Gage erhalten können. Gerade der Kulturaustausch auf der lokalen Ebene leidet darunter, dass viele Künstler es sich schlichtweg nicht mehr leisten können, in Deutschland aufzutreten, weil die Gagen zu niedrig sind. Nun zeichnet sich aber in der Bundesregierung und auch im Deutschen Bundestag Bewegung in dieser Frage ab. Das Bundeskabinett beschloss bereits Anfang dieses Jahres den pauschalen Steuersatz für ausländische Künstlerinnen und Künstler zum 1. Januar 2003 von 25 auf 20 Prozent abzusenken. Die mit der Steuerreform beschlossene Absenkung des Spitzensteuersatzes zum Jahr 2003 findet damit auch bei vorübergehend in Deutschland tätigen ausländischen Künstlerinnen und Künstlern Anwendung. Da der Deutsche Kulturrat weiterhin Handlungsbedarf sieht, hat er ein Modell entwickelt, wie auf unbürokratische Weise gerade noch nicht so bekannten ausländischen Künstlern ein Auftritt in Deutschland erleichtert werden kann. Nach dem Modell des DKR: wird auch für vorübergehend
in Deutschland tätige ausländische Künstler ein jährlicher
Freibetrag (derzeit bei 14.040 Mark/Jahr) in Höhe des steuerfreien
Existenzminimums eingeführt, Um eine möglichst einfache Handhabung der Besteuerung vorübergehend in Deutschland tätiger ausländischer Künstler zu ermöglichen, schlägt der DKR folgendes Verfahren vor: ausländische Künstler,
die in Deutschland vorübergehend tätig sind, erhalten vom Bundesamt
für Finanzen ein personifiziertes Künstlerfreibetrags-Scheckheft, Dieses Modell würde für selbstständige ausländische Künstler und unselbstständige ausländische Künstler, die vorübergehend in Deutschland arbeiten, gleichermaßen gelten. Die praktische Durchführung der Besteuerung vorübergehend in Deutschland tätiger ausländischer Künstlerinnen und Künstler sollte weiterhin beim Bundesamt der Finanzen verbleiben. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer
des Deutschen Kulturrates
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