jazz_news. Motiv. Foto: Hufner

Unterstützung von KSK-Versicherten in der Corona-Krise gefordert

Allianz der Freien Künste mit Forderungen an den Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten in der Corona-Krise (unveränderte Pressemitteilung) In Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist mit der Kunstfreiheit das verfassungsmäßige Bekenntnis zur besonderen Rolle der Künste in unserer Gesellschaft grundlegend formuliert. Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz und in der auf ihm basierenden Künstlersozialkasse (KSK) hat der Gesetzgeber ein konkretes Instrument geschaffen, welches der besonderen Schutzwürdigkeit der Kunst und der Künstlerinnen Ausdruck verleiht. Seit ihrem Bestehen ist die KSK die unverzichtbare Grundsäule der sozialen Absicherung selbstständig arbeitender Künstlerinnen. In der Corona-Pandemie hat sich die KSK als wichtiges Auffangnetz für die Versicherten erwiesen. Die seit fast einem Jahr andauernde schwere Krise stellt die Künstler*innen und die KSK vor unerwartete Herausforderungen und erfordert zusätzliche Maßnahmen. Der Gesetzgeber hat bereits erste wichtige Schritte unternommen. So wurde – um das KSK-System zu stützen – 2020 ein Entlastungs-Zuschuss aus Bundesmitteln gewährt. Darüber hinaus wurde dafür Sorge getragen, dass der von den Versicherten – unverschuldet – erlittene Verdiensteinbruch in 2020 und 2021 keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz an sich hat. Dennoch ergeben sich für die Versicherten weiterhin erhebliche Probleme. Starre Zuverdienstregelungen im …

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