Nachdem es in den beiden letzten Folgen meines Blogs um für Jazzmusiker wichtige Institutionen (UDJ beziehungsweise GEMA und GVL) ging, hier nun der dritte und letzte „organisatorische“ Teil, diesmal zum Thema KSK. Jazzmusiker sind in der Regel freiberuflich tätig und erwirtschaften ihre Einnahmen aus Nicht-Angestelltenverhältnissen. Sie haben also keinen Arbeitgeber, der für sie Sozialabgaben zahlt – und müssen daher theoretisch die Kosten für ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung alleine tragen. Dies stellt für eine Berufsgruppe mit hohen Unwägbarkeitsrisiken (unregelmäßige Auftragslage, schwankende Einnahmenhöhe…) und derart niedrigem Jahresbruttoeinkommen eine große Belastung dar. 1983 wurde deshalb die Künstlersozialversicherung eingeführt. Sie bezieht freischaffende Künstler in die Versicherungspflicht ein und ermöglicht ihnen dafür Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei die Künstler lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zahlen. Die fehlende Beitragshälfte – quasi der „Arbeitgeberanteil“ – wird über Bundeszuschüsse und durch eine pauschale Künstlersozialabgabe finanziert, welche die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen (Clubs, Festivals, Unternehmen…) prozentual auf alle gezahlten Honorare abführen müssen. Zuständig für die Versicherungsveranlagung und Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK zählt derzeit etwa 177.000 Mitglieder, von denen gut ein Viertel im Bereich Musik tätig ist. Da viele „Verwerter“ …
WeiterlesenSchlagwort: GEMA
Beruf: Jazzmusiker (6) – GEMA und GVL
Wie schon in der vorangegangenen Folge meines Blogs geht es auch diesmal um Institutionen, die für uns Musiker von zentraler Wichtigkeit sind: die Gesellschaft für mechanische Aufführungsrechte (GEMA) und die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Beide Institutionen übernehmen für uns Aufgaben, die wir als Einzelpersonen niemals bewältigen könnten: Sie treiben in unserem Auftrag Gebühren ein, die anfallen, wenn unsere Werke oder unsere künstlerischen Leistungen öffentlich aufgeführt oder medial genutzt und vervielfältigt werden. Während sich die GEMA dabei um die Belange der Urheber, also der Komponisten und Textdichter sowie deren Verlegern kümmert (Urheberrecht), nimmt die GVL die Rechte von Interpreten und deren Labels wahr (Leistungsschutzrecht). Grundlage für den Interpreten ist im Regelfall ein komponiertes Werk. Dieses (und mit ihm sein Urheber) wird daher auch als erstes geschützt; für jede Werknutzung – wie öffentliche Aufführung, Sendung oder mechanische Vervielfältigung – fallen GEMA-Gebühren an, die dem Urheber zufließen. Erst wenn sogenannte Zweitverwertungen entstehen, sei es durch den Radio-/ Fernsehmitschnitt eines Konzertes oder die Nutzung von Tonträgern im öffentlichen Raum, sind GVL-Gebühren fällig, die dem jeweiligen Interpreten zugute kommen. Da viele Jazzmusiker sowohl Komponisten als auch Interpreten sind, …
WeiterlesenDer Motor des Jazz in Berlin
Der verdienstvolle Jazz-Veranstalter, -Produzent, -Labelchef, -Vertriebsleiter und Fördergeldsammler Ulli Blobel (Jazzwerkstatt Berlin-Brandenburg e.V.) musste sich wieder einmal gegen den Vorwurf wehren, er habe eine etwas sorglose Einstellung zur Legalität.
WeiterlesenGEMA adé?
Der GEMA geht es im Moment wie schwarz-gelb. Sie scheint nur noch mit dem Managen von Krisen beschäftigt. Der einzige Unterschied: sie tut das nicht erst seit Herbst 2009. Von der Enquete-Kommission über die Sonthofer Initiative bis hin zur Petition und der dazugehörenden Anhörung setzte sich ein schon lange köchelnder Unmut in Bewegung, mit dem die ALTehrwürdige GEMA nie gerechnet hätte. Wenn über 106.000 Menschen und dazu noch größtenteils Mitglieder gegen ihre eigene Institution aktiv zu Felde ziehen, ist diese in einer existenziellen Krise. Doch wo liegt das zentrale Kernproblem der GEMA? Ich glaube, 1. Es liegt in der Überkomplexität der GEMA. 2. Sie wird diese jedoch nicht überwinden können. 3. Deshalb wird die GEMA so lange in der Kritik bleiben, bis die Menschen das Interesse verlieren oder das GEMA-Monopol gebrochen wird. Ein kleines Beispiel: Ich hatte vor ca. einem Jahr die Möglichkeit, mir direkt von der Leitung der Abteilung, die für die Berechnung des Verteilungs-(Pro)-Verfahrens verantwortlich ist, dieses im Detail ganze 3,5 Stunden erklären zu lassen. Der gesamte Verteilungsschlüssel und dessen Berechnung ist derartig kompliziert, dass sich in diesem Gespräch immer wieder zentrale Fragen …
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