Am 17. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 beschlossen. Darin enthalten sind auch die Planungen der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) und damit für den Bereich Jazz und Improvisierte Musik. Während das Gesamtbudget des BKMs erfreulicherweise Aufwüchse erfährt, sind massive Kürzungen für die Musik und die freie Szene vorgesehen, die auch Jazz- und Improvisierte Musik massiv treffen werden.
Während andere Kulturbereiche wie die Filmförderungen Aufwüchse erfahren, sind im Bereich Musik nur Kürzungen vorgesehen: der in diesem Jahr erstmals vergebene und schon jetzt nicht ausreichend aufgestellte Festival-Förderfonds soll um 25% gekürzt werden (von 4 auf 3 Mio. Euro). Der Musikfonds soll wie alle Bundeskulturfonds solch drastische Kürzungen erfahren, dass die eben erst aufgesetzten Sonderprogramme wieder eingestampft werden müssen.
„Die letzten Jahre haben aufgezeigt, dass die freie Musikszene und eben insbesondere auch die Jazzszene nicht resilient genug aufgestellt sind: Einkommen an der Armutsgrenze wie in der Jazzstudie 2022 aufgezeigt und viel zu wenige öffentlich geförderten Strukturen zeigen, wie viel hier noch zu tun ist. Eine solche Priorisierung, wie vom BKM nun vorgenommen, lässt leider an dem Bekenntnis zum Aufbau nachhaltiger Strukturen im Kulturbereich und für die Jazzszene zweifeln. In Zeiten von KI & Co. sind aber gerade Jazz und Improvisierte Musik wie andere Freie Künste der Garant für kreative Schaffenskraft.“ Camille Buscot, Geschäftsführerin der Deutschen Jazzunion
Wie in der gemeinsamen Stellungnahme der Bundeskulturfonds vom 18. Juli 2024 bereits klar aufgezeigt, sind die Kürzungen nicht vereinbar mit dem Anspruch einer nachhaltigen und sich positiv auf die soziale Lage von freien Kulturschaffenden auswirkenden Förderung. Der Abbau oder die drastische Kürzung von gerade erst eingeführten Förderprogrammen widersprechen dem Prinzip der sozialen und kulturellen Nachhaltigkeit. Als Mitglied des Musikfonds unterstützt die Deutsche Jazzunion daher diese Stellungnahme und deren Inhalte.
„Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die Kürzungen rückgängig zu machen, die dramatische Situation der Musiker*innen anzuerkennen und die dringend notwendigen Erhöhungen im Haushalt zu verankern“, so Buscot.
Insbesondere mit der zum 1. Juli eingeführten verbindlichen Honoraruntergrenze für den Bereich Kultur und Medien auf Bundesebene hinterlässt dies einen bitteren Beigeschmack. Sich soziale Absicherung und faire Vergütung auf die Fahne zu schreiben, ohne die Umsetzung zu ermöglichen, ist auch in Zeiten generell klammer Kassen die falsche Signalwirkung bei einem Haushalt, von dem die Bundesregierung verspricht, Deutschland sicher und wirtschaftlich stark aufzustellen.