Kulturpolitische Neuerungen
In einer aktuellen Pressemitteilung begrüßt die Allianz der Freien Künste (AFK) die künftige Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und die kommende Zusammenarbeit zur Stärkung der Strukturen in der freien Szene in Deutschland.
Darin heißt es unter anderem:
Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wurden einige Forderungen und Vorschläge der AFK zur Verbesserung der Bedingungen für freischaffende Künstler*innen und Kulturtätige aufgegriffen. Darunter die Einrichtung eines „Plenums der Kultur“, die Einführung von Mindesthonoraren bei öffentlichen Förderprogrammen, die Stärkung der Künstlersozialkasse und die Verbesserung der sozialen Lage von soloselbstständigen und hybrid beschäftigten Kunst- und Kulturschaffenden.
Anpassung des Veranstaltungs-Sonderfonds
Die neue Bundesregierung und die Landesregierungen werden von der Allianz der Freien Künste (AFK) dazu aufgefordert, den eigens zur Unterstützung der Kultur installierten „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ anzupassen, da dieser in der derzeitigen Form für zahlreiche Veranstaltungen der Freien Szene nicht greift: So könne die im Fonds vorgesehene Bagatellgrenze vielfach nicht erreicht werden und die angebotene Zwischenlösung über Sammelanträge funktioniere oft nicht, da der Förderzeitraum zu kurz bemessen sei. Eine Kompensation im Fall von Veranstaltungsabsagen sei regulär nur dann vorgesehen, wenn die Absagen behördlich angeordnet werden – was nach den neuen Beschlüssen in den meisten Fällen vorerst nicht zu erwarten ist. Damit wird die Verantwortung zur Entscheidung über Schließungen an die Veranstalterinnen delegiert: „Freiwillige“ Absagen führen – ebenso wie Veranstaltungen bei reduziertem Publikum – zu finanziellen Verlusten für die Veranstaltenden. Die Einnahmeausfälle würden in der Folge an die ausübenden Künstlerinnen durchgereicht.
Dementsprechend fordert die AFK von Bundesregierung und Ländern:
- In der aktuellen Pandemielage auch „freiwillige“ Absagen über die Ausfallabsicherung zu kompensieren und die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe zu verlängern.
- Die Bagatellgrenze innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds von 1.000 Euro auf 500 Euro herabzusetzen
- Bei einer„freiwilligen“ Kapazitätsreduzierung um mehr als 75 Prozent – analog zur behördlich angeordneten Kapazitätsreduzierung – die Fördersumme zu verdoppeln.
Weitere Informationen unter: https://allianz-der-freien-kuenste.de
Eilmeldung: Anpassung des Corona Sonderfonds
Laut des aktuellen Presseberichts des Deutschen Kulturrats wurde der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf diese Forderungen hin am 07.12.2021 mit einer Neuregelung zu Veranstaltungsabsagen angepasst: So sollen künftig auch oben genannte „freiwillige“ Absagen als „pandemiebedingt“ anerkannt werden. Dies gilt unter Voraussetzung und im befristeten Zeitraum vom 18.11.21 – 28.02.22. Zur Pressemitteilung: https://www.kulturrat.de/presse/pressemitteilung/eilmeldung-corona-sonderfonds-des-bundes-fuer-kulturveranstaltungen-wird-angepasst/