In Kürze werden die Corona-Hilfszahlungen aus Bundesmitteln starten. Die Union Deutscher Jazzmusiker hat in einer Pressemitteilung auf einige besonders wichtige Punkte hingewiesen, die die JazzZeitung.de hier im Wortlaut wiedergibt:
- Alle Bereiche der Musikwirtschaft müssen bei der Nothilfe aus Bundesmitteln Berücksichtigung finden – wie so oft müssen wir aber eindringlich darauf hinweisen, dass die einzelnen Künstler*innen, egal welchen Genres, dabei nicht ins Hintertreffen geraten dürfen. Deshalb unsere Bitte an alle: Bitte setzen Sie sich/setzt Euch dafür ein, dass auch Jazzmusiker*innen, die zu großen Teilen ohnehin schon in prekären Verhältnissen leben, durch diese Krise nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet werden.
- Musiker*innen benötigen zunächst einen schnellen Ausgleich der unmittelbaren Verdienstausfälle. Nach den Daten der Jazzstudie 2016 kann davon ausgegangen werden, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.
- Natürlich gibt es auch in der Jazzszene Musiker*innen, die deutlich mehr verdienen und entsprechend größere Ausfälle haben. Eine abgesagte Tournee etwa kann schnell den Verlust eines ganzen Jahreseinkommens bedeuten. In Einzelfällen sollten also auch höhere Hilfszahlungen beantragt werden können.
- Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements sollten von Anfang an mitgedacht werden.
- Zu den Verdienstausfällen kommen getätigte Ausgaben wie Reisekosten, Visakosten, Werbung, Proberaummiete etc.
- Eine Verschiebung eines Konzertes bedeutet auch einen Ausfall, da für jedes nachgeholte kein neues Konzert zustande kommt.
- Musiker*innen mit Kindern haben aktuell eine zusätzliche Belastung und werden von den Folgekosten, die sich erst in den kommenden Jahren realisieren, besonders betroffen.
- Der Bundeszuschuss für die KSK muss erhöht werden. Durch wegfallende Einnahmen der KSK (Verwerterabgabe, geringeres Einkommen der Künstler) entsteht eine Lücke.
- Auch bei längerer Grundsicherung sollten Künstler*innen jetzt nicht aus der KSK fliegen.
- Gelder aus Förderprogrammen sollten umgewidmet werden können bzw. nicht zurückgezahlt werden müssen. Nicht realisierbare Fördergelder wie z.B. Residenzprogramme sollten in die Nothilfe fließen.
Sollte die Auszahlung von Bundesmitteln etwa über die Strukturen der Initiative Musik, des Deutschen Musikrats oder die Förderbanken der Länder umgesetzt werden, so bitten wir nachdrücklich um Einbindung der Deutschen Jazzunion in die konkrete Ausgestaltung, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Die Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen gemeinsamen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS, dem Musikfonds, bei der Agenda Musikwirtschaft oder aktuell beim neuen Jazzpreis der Bundesregierung bewährt.
Weitere Informationen immer aktuell: Die neue musikzeitung (nmz) informiert ihre Leser gemeinsam mit dem Bad Blog of Musick auf ihrer ständig aktualisierten Homepage www.nmz über Maßnahmen, Tipps und Hilfen für mit Musik befassten Menschen.
Beitragsbild: Kalle Mathiesen (Foto: Susanne van Loon)