Jetzt heißt es ranhalten: Denn „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen: Das Förderprogramm der Initiative Musik „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ geht am 15. Januar 2018 in die zweite Förderrunde. Betreiber* von Musikclubs können für ihre Umrüstungen von analoger auf digitale Aufführungstechnik eine Förderung beantragen. Hierfür stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 1 Mio. Euro bereit. Eine zeitgemäße technische Grundausstattung der Clubs ermöglicht innovative Konzerterlebnisse und unterstützt somit die kulturelle Vielfalt. Insbesondere für Newcomerbands ist es unentbehrlich, dass sie diese neuen Präsentationsmöglichkeiten gerade auch in kleineren Clubs austesten können, denn der souveräne Umgang mit diesen Technologien wird in vielen Genres immer wichtiger. Diese Konzerterfahrungen sind essentiell für die weitere künstlerische Entwicklung. In der erfolgreichen ersten Förderrunde der Digitalisierung konnten im Frühjahr und Sommer 2016 über 200 kleinere und mittelgroße Clubs im gesamten Bundesgebiet die notwendige Umstellung auf die digitale Sound- und Lichttechnik vornehmen.
Das deutsche Popförder- und Exportbüro Initiative Musik realisiert das Programm gemeinsam mit der LiveMusikKommission (LiveKomm) als Fachpartner. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland übernimmt u.a. die Antragsberatung. Kofinanziert werden wieder digitale Monitor- und Hauptmischpulte, Lichtmischpulte sowie digitales Showlicht und DJ-Set-ups. In der zweiten Förderrunde wird erstmals auch sogenanntes „peripheres digitales Equipment“ gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Audionetzwerke, die Soundingenieuren einen Netzwerkzugriff auf alle Komponenten der Beschallungstechnik ermöglichen. Die Investitionen werden gestaffelt mit 900 bis maximal 10.000 Euro bezuschusst. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Antragsberechtigt sind Betreiber von Musikclubs mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musikkonzerten pro Jahr. Das bewährte Förderverfahren bleibt unverändert.
Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller ab sofort auf der Webseite der Initiative Musik verfügbar. Das Antragsverfahren startet am 15. Januar 2018, 10 Uhr. „First come, first serve“ – solange die Mittel reichen.
Weitere Informationen
www.initiative-musik.de/digitalisierung