Nachdem es in den beiden letzten Folgen meines Blogs um für Jazzmusiker wichtige Institutionen (UDJ beziehungsweise GEMA und GVL) ging, hier nun der dritte und letzte „organisatorische“ Teil, diesmal zum Thema KSK.
Jazzmusiker sind in der Regel freiberuflich tätig und erwirtschaften ihre Einnahmen aus Nicht-Angestelltenverhältnissen. Sie haben also keinen Arbeitgeber, der für sie Sozialabgaben zahlt – und müssen daher theoretisch die Kosten für ihre Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung alleine tragen. Dies stellt für eine Berufsgruppe mit hohen Unwägbarkeitsrisiken (unregelmäßige Auftragslage, schwankende Einnahmenhöhe…) und derart niedrigem Jahresbruttoeinkommen eine große Belastung dar.
1983 wurde deshalb die Künstlersozialversicherung eingeführt. Sie bezieht freischaffende Künstler in die Versicherungspflicht ein und ermöglicht ihnen dafür Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei die Künstler lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zahlen.
Die fehlende Beitragshälfte – quasi der „Arbeitgeberanteil“ – wird über Bundeszuschüsse und durch eine pauschale Künstlersozialabgabe finanziert, welche die „Verwerter“ von künstlerischen Leistungen (Clubs, Festivals, Unternehmen…) prozentual auf alle gezahlten Honorare abführen müssen.
Zuständig für die Versicherungsveranlagung und Beitragserhebung ist die Künstlersozialkasse (KSK). Die KSK zählt derzeit etwa 177.000 Mitglieder, von denen gut ein Viertel im Bereich Musik tätig ist.
Da viele „Verwerter“ ihrer Abgabepflicht nicht nachkommen (egal ob aus Unkenntnis oder bösem Willen), klafft im Etat der KSK zusehends eine riesige Deckungslücke, die nur durch eine deutliche Erhöhung der Abgabenpauschale – von 4,1% in 2013 auf 5,2% in 2014, bis 2016 voraussichtlich auf über 6% – geschlossen werden kann.
Diese Entwicklung ist leider Wasser auf die Mühlen derer, die die KSK am liebsten ganz abgeschafft sähen (Bund der Steuerzahler, diverse Industrie- und Wirtschaftsverbände…).
Was das Ende dieser wertvollen sozial- und kulturpolitischen Errungenschaft für uns Musiker bedeuten würde, kann sich jeder selbst ausmalen.
Das Beispiel KSK ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir Künstler es uns im wahrsten Sinne des Wortes nicht leisten können, uns aus politischen Themen herauszuhalten und es uns im „die da oben“-Schimpf gemütlich zu machen. Unsere Eigeninitiative ist gefragt – und wir benötigen eine starke Interessensvertretung, die unseren politischen Willen durch dauerhafte Lobbyarbeit untermauert.
Wer macht so etwas im Jazzbereich? Die UDJ!
Wie, Ihr seid noch nicht in der UDJ? Dann bitte hier entlang zum Antragsformular… seid alle dabei, es lohnt sich!