Beruf: Jazzmusiker (6) – GEMA und GVL

Wie schon in der vorangegangenen Folge meines Blogs geht es auch diesmal um Institutionen, die für uns Musiker von zentraler Wichtigkeit sind: die Gesellschaft für mechanische Aufführungsrechte (GEMA) und die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL).

Beide Institutionen übernehmen für uns Aufgaben, die wir als Einzelpersonen niemals bewältigen könnten: Sie treiben in unserem Auftrag Gebühren ein, die anfallen, wenn unsere Werke oder unsere künstlerischen Leistungen öffentlich aufgeführt oder medial genutzt und vervielfältigt werden.
Während sich die GEMA dabei um die Belange der Urheber, also der Komponisten und Textdichter sowie deren Verlegern kümmert (Urheberrecht), nimmt die GVL die Rechte von Interpreten und deren Labels wahr (Leistungsschutzrecht).

Grundlage für den Interpreten ist im Regelfall ein komponiertes Werk. Dieses (und mit ihm sein Urheber) wird daher auch als erstes geschützt; für jede Werknutzung – wie öffentliche Aufführung, Sendung oder mechanische Vervielfältigung – fallen GEMA-Gebühren an, die dem Urheber zufließen.
Erst wenn sogenannte Zweitverwertungen entstehen, sei es durch den Radio-/ Fernsehmitschnitt eines Konzertes oder die Nutzung von Tonträgern im öffentlichen Raum, sind GVL-Gebühren fällig, die dem jeweiligen Interpreten zugute kommen.

Da viele Jazzmusiker sowohl Komponisten als auch Interpreten sind, empfiehlt sich in der Regel die Mitgliedschaft in beiden Organisationen. Wer sich um die ihm rechtlich zustehenden Nutzungsentgelte nicht kümmert, verschenkt unter Umständen viel Geld!

Leider habe ich immer wieder den Eindruck gewinnen müssen, dass selbst unter Musikern wenig genaue Sachkenntnis und sehr viel Halbwissen über die GEMA kursiert. Häufig wird die GEMA als undurchsichtiges Bürokratiemonster empfunden, was viele Kollegen davon abhält, sich mit ihren Richtlinien vertraut zu machen und so das meiste für sich herauszuholen.

Deshalb habe ich, um die „Hemmschwelle“ zur genaueren Beschäftigung mit der GEMA herabzusetzen, einen GEMA-Leitfaden verfasst, der Euch im Mitgliederbereich der UDJ-Homepage zur Verfügung steht.

Wie, Ihr seid noch nicht in der UDJ? Dann bitte hier entlang zum Antragsformular…

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